AGB

 1. Allgemeines

Abweichungen von diesen Verkaufsbedingungen - insbesondere die Geltung von Bezugsvorschriften des Käufers- bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung. Unsere Angebote sind freibleibend. Bestellungen sind für uns nur verbindlich, soweit wir sie bestätigen oder ihnen durch Übersendung der Ware nachkommen, mündliche Nebenabreden nur, soweit wir sie schriftlich bestätigen.Bei Verwendung der gelieferten Ware sind Schutzrechte Dritter zu beachten.

2. Lieferung

2.1 Soweit wir eigene Verpackung und Transportmittel stellen, gelten unsere besonderen Verpackungsbedingungen.
2.2 Soweit der Käufer mit einer Verbindlichkeit im Rückstand ist, ruht unsere Lieferpflicht.Bei schuldhafter Überschreitung einer vereinbarten Lieferfrist ist Lieferverzug erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist gegeben.

3. Berechnung

3.1 Mangels abweichender Vereinbarungen verstehen sich unsere Lieferungen ab Werk, ohne Verpackung.
3.2 Die Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer.Bei etwa vereinbarter frachtfreier Lieferung haben die von uns genannten Preise die zur Zeit des Angebots gültigen Frachten und Nebengebühren zur Grundlage. Sie werden daher zugunsten oder zu Lasten des Auftragnehmers an veränderte Fracht- und Nebengebührensätze für unsere Lieferung angepasst, ohne dass dem Käufer insoweit ein Rücktrittsrecht zusteht.

4. Höhere Gewalt

Fälle höherer Gewalt-als solche gelten die Umstände und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt einer ordentlichen Betriebsführung nicht verhindert werden können- suspendieren die Vertragsverpflichtungen der Parteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung. Überschreiten sich daraus ergebende Verzögerungen den Zeitraum von sechs Wochen, so sind beide Vertragspartner berechtigt, hinsichtlichdes betroffenen Leistungsumfanges vom Vertrag zurückzutreten. Sonstige Ansprüche bestehen nicht.

5. Zahlung

Unsere Rechnungen sind ohne Abzug vor Lieferung der bestellten Ware zahlbar.Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden unter Vorbehalt der Geltendmachung eines Schadens Zinsen in Höhe der banküblichen Debetzinsen, mindestens jedoch 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet.Bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Käufers sind wir - unbeschadet unserer sonstigen Rechte - befugt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen für ausstehende Lieferungen zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen.Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen berechtigen den Käufer zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung.

6. Versand

Verladung und Versand erfolgen unversichert auf Gefahr des Empfängers.Wir werden uns bemühen, hinsichtlich Versandart und Versandweg Wünsche und Interessen des Käufers zu berücksichtigen; dadurch bedingte Mehrkosten- auch bei vereinbarter frachtfreier Lieferung gehen zu Lasten des Käufers.

7. Gewährleistung

Alle Angaben über Eignung, Verarbeitung und Anwendung unserer Waren, technische Beratung und sonstige Angaben erfolgen nach bestem Wissen, befreien den Käufer jedoch nicht vor eigenen Prüfungen.Der Käufer hat die gelieferte Ware bei Eingang auf Mängel bezüglich Beschaffenheit hin unverzüglich zu untersuchen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt.Beanstandungen werden nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware - bei verborgenen Mängeln nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch 6 Monate nach Erhalt der Ware- schriftlich unter Beifügung von Belegen erhoben werden. Unsere Gewährleistungsverpflichtung beschränkt sich nach unserer Wahl auf Ersatzlieferung, Wandelung, Minderung oder Nachbesserung. Beanstandete Ware darf nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis zurückgesandt werden.Weitergehende und nicht abdingbare gesetzliche Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt.

8. Mängelhaftung und Herstellergarantie

Für einen Sachmangel der Ware gelten grundsätzlich die gesetzlichen Vorschriften. Dies bedeutet, dass der Kunde in erster Linie Nacherfüllung, d. h. nach seiner Wahl Nachlieferung oder Mangelbeseitigung, verlangen kann. Bei Vorliegen der weiteren gesetzlichen Voraussetzungen ist der Kunde berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder von dem Vertrag zurückzutreten. Für Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels der Ware gelten – zusätzlich zu den gesetzlichen Voraussetzungen. Die Frist für die Mängelhaftung gegenüber Verbrauchern beträgt bei neuen Sachen 2 Jahre und bei gebrauchten Sachen 1 Jahr. Ist der Kunde Unternehmer, besteht auch für neue Sachen eine Frist für die Mängelhaftung von 1 Jahr. Bieten wir saisonal und/oder zeitlich begrenzt in unserem Shop längere Mängelhaftungsfristen an, so finden diese Anwendung für Verträge, die zu diesem Zeitpunkt mit uns abgeschlossen werden. Sofern der Kunde Verbraucher ist, beginnt die Verjährungsfrist mit dem Erhalt der Ware, bei Unternehmern mit der Warenbereit- stellung bzw. Übergabe an die Spedition zu laufen. Durch eine ggf. vom Hersteller eingeräumte Garantie wird die Verjährungsfrist nicht verlängert. Bei einer berechtigten und rechtzeitig erhobenen Mängelrüge erfolgt zur Prüfung und Abwicklung der Mängelrüge die Rückgabe / Rücksendung der Waren nach unserer Wahl. Setzen Sie sich vor Rücksendung mit uns in Verbindung. Da die Kosten einer unfreien Rücksendung unverhältnismäßig hoch sind, nehmen wir nur frankierte Rücksendungen entgegen. Unfreie Rücksendungen werden nicht angenommen. In diesem Fall trägt der Kunde die Kosten der Rücksendung.

9. Schadensersatz

Soweit gesetzlich zulässig, ist unsere Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, begrenzt auf den Rechnungswert unserer an den Schadensstiftenden Ereignis unmittelbar beteiligten Warenmenge. Dies gilt nicht, soweit wir nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit unbeschränkt haften.

10. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer bleiben die verkauften Waren unser Eigentum. Der Käufer ist befugt, über die gekaufte Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen.Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Ware entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte dieser verarbeiteten Waren. Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteil (vgl: Ziff 9.2) zur Sicherung an uns ab. Er ist ermächtigt, diese bis zum Widerruf oder zur Einstellung seiner Zahlungen an uns für unsere Rechnung einzuziehen. Zur Abtretung dieser Forderungen ist der Käufer auch nicht zum Zwecke der Forderungseinziehung im Wege des Factoring befugt, es sei denn, es wird gleichzeitig die Verpflichtung des Factors begründet, die Gegenleistung in Höhe unseres Forderungsanteils solange unmittelbar an uns zu bewirken, als noch Forderungen unsererseits gegen den Käufer bestehen.Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren und Forderungen sind uns vom Käufer unverzüglich mit eingeschriebenem Brief mitzuteilen.Die Ausübung des Eigentumsvorbehalts bedeutet nicht den Rücktritt vom Vertrag.Die Waren und die an ihre Stelle tretenden Forderungen dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherung übereignet oder abgetreten werden.Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20 %, so werden wir auf Verlangen des Käufers insoweit Sicherheit nach unserer Wahl freigeben.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für die Lieferung ist der jeweilige Abgangsort der Ware, für die Zahlung Siegen. Ist der Käufer i. S. d. HGB, so ist der Gerichtsstand Siegen oder nach unserer Wahl sein allgemeiner Gerichtsstand.

12.Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im übrigen bestehen. An Stelle der unwirksamen Bestimmung(en) tritt dann diejenige Regelung, die wirtschaftlich der oder den unwirksamen Bestimmung(en) am nächsten kommt.



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